Direkt zum Inhalt

ab 17.10.2024 muss die EU NIS2 Cybersicherheitsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein

Sind Sie bereit?

Was bedeutet das?

Die Erweiterung der Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 soll die Widerstandsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit auf Sicherheitsvorfälle in der EU verstärken, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Diese Anpassung erweitert den Geltungsbereich auf einen größeren Teil der Wirtschaft, um Sektoren und Dienste von grundlegender Bedeutung im Binnenmarkt umfassend abzudecken. Betroffene Einrichtungen sind nun verpflichtet, angemessene Risikomanagementmaßnahmen für ihre Netz- und Informationssysteme zu ergreifen.

Sind auch kleine Unternehmen betroffen?

Kleine Unternehmen, d.h. Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 10 Mio. Euro beläuft, fallen nicht unter NIS2. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen, hier kann man den eigenen Status erfahren: https://ratgeber.wko.at/nis2/

Was passiert mit Unternehmen, die die Richtlinie nicht einhalten?

Wenn Unternehmen die Anforderungen der NIS2 nicht erfüllen, können verschiedene Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen werden. Darunter fallen verbindliche Anordnungen, die Empfehlung eines Sicherheitsaudits und Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des gesamten, weltweit erzielten Jahresumsatzes des Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr.

Zusätzlich müssen auch Dienstleister und Lieferanten von betroffenen Unternehmen Sicherheitsvorkehrungen einhalten!

Anforderungen

Die Richtlinie besteht aus vierzehn Punkten, die von den betroffenen Unternehmen und Sektoren erfüllt werden müssen:

  1. Policies: Richtlinien für Risiken und Informationssicherheit
  2. Incident Management: Prävention, Detektion und Bewältigung von Cyber Incidents
  3. Business Continuity: BCM mit Backup Management, Desaster Recovery, Krisen Management
  4. Supply Chain: Sicherheit in der Lieferkette — bis zur sicheren Entwicklung bei Zulieferern
  5. Einkauf: Sicherheit in der Beschaffung von IT und Netzwerk-Systemen
  6. Effektivität: Vorgaben zur Messung von Cyber und Risiko Maßnahmen
  7. Training und Cyber Security Hygiene
  8. Kryptographie: Vorgaben für Kryptographie und wo möglich Verschlüsselung
  9. Personal: Human Resources Security
  10. Zugangskontrolle 
  11. Asset Management
  12. Authentication: Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und Single-Sign-On (SSO)
  13. Kommunikation: Einsatz sicherer Sprach-, Video- und Text-Kommunikation
  14. Notfall-Kommunikation: Einsatz gesicherter Notfall-Kommunikations-Systeme

 

Wie werde ich NIS2 fit? Wie Kann ich meinen Kunden die relevanten Mindestsicherheitstandards nachweisen?

Was kann ich tun?

Die Zeit bis Oktober 2024 ist kurz und die verfügbaren Ressourcen zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen sind bereits knapp. Daher gilt es, so schnell als möglich aktiv zu werden. Mit dem Aufbau eines ISO 27001 oder BSI Grundschutz konformen Informationssicherheitsmanagementsystems ist man erstmal auf der sicheren Seite, der Aufwand dafür ist aber in jeder Hinsicht sehr groß.

In Österreich bietet sich alternativ folgender Ansatz an:

Analyse des aktuellen Sicherheitsniveaus

Anhand eines standardisierten Prüfkataloges wird die Sicherheit der digitalen Infrastruktur in Ihrem Unternehmen überprüft. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen zur Förderung der IT- und Cybersicherheit in Ihrem Unternehmen.

Diese Statusanalyse wird im Rahmen von KMU.DIGITAL mit einem Zuschuss von 80% gefördert und kostet unterm Strich 100€.

Strategieberatung im Bereich IT-und Cybersecurity

Im zweiten Schritt analysieren wir Lücken und Verbesserungspotenziale und defineren wir konkrete Maßnahmen gegen Datenverlust, Sicherheitslücken und Sicherheitsschwachstellen.

Diese Beratung wird im Rahmen von KMU.DIGITAL mit einem Zuschuss von 50% (max. 1.000€) gefördert.

Implementierung von Sicherheitslösungen

Im dritten Schritt werden die zuvor definierten und geplanten Maßnahmen umgesetzt. 

Auch hierfür gibt es unterschiedlichste Fördermöglichkeiten!

Beantragung eines Cyber Trust Austria Labels

Als letzter Schritt beantragen wir das Austria Cyber Trust Label Ihrer Wahl und schaffen damit den Nachweis relevanter Mindestsicherheitsstandards für Zulieferer und ein Qualitätsmerkmal & den Nachweis von Vertrauenswürdigkeit gegenüber Ihren Kunden.

Durch die gute Vorbereitung in den ersten drei Schritten wird dies einfach erreicht werden.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, solange noch Zeit, Ressourcen & ausreichend Fördermittel vorhanden sind!

Worauf warten Sie noch?

Machen Sie Ihr Unternehmen NIS2 Cyber Fit

Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Ihr Michael Dax

+43 676 507 48 30